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PORTICA GmbH Marketing SupportVon-Galen-Straße 35
D-47906 Kempen
Telefon 0 21 52/9 15-0
Telefax 0 21 52/9 15-100
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Internet: www.portica.de
Geschäftsführer: Jan te Neues, Bernd Kothes, Markus Ramirez
Registergericht: Amtsgericht Krefeld
Registernummer: HRB 8978
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 119 99 73 36
Rechtshinweis:
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AGB:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sie hier als PDF-Datei laden.Inhalt
01. Geltungsbereich02. Vertragsschluss
03. Preise, Zahlungsmodalitäten
04. Lieferung, Verzug
05. Lettershop- und Versandarbeiten
06. Leistungen Dritter
07. Garantien, Haftung
08. Gewährleistung
09. Datenverarbeitung
10. Eigentumsvorbehalt
11. Gefahrübergang, Versand
12. Schlussbestimmungen
01. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge mit der
PORTICA GmbH
Marketing Support
Geschäftsführer: Jan te Neues, Bernd Kothes, Markus Ramirez
Von-Galen-Str. 35, 47906 Kempen
Tel.: 02152 915-0, Fax: 02152 915-100,
E-Mail:
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Amtsgericht Krefeld HRB 8978
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 119 99 73 36
- nachfolgend Auftragnehmer genannt -
1.2 Mündliche Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung und Leistungen vorbehaltlos ausgeführt.
1.4 Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
02. Vertragsschluss
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zu Stande.
03. Preise, Zahlungsmodalitäten
3.1 Gültig sind die genannten Preise des jeweils aktuellen Angebotes. Versand- und Portokosten werden separat berechnet und sind im Wege der Vorausleistung sofort rein netto ohne Abzug fällig.
3.2 Entstehen durch die Beschaffenheit des zu verarbeitenden Materials besondere Schwierigkeiten, die den vereinbarten oder üblichen Aufwand erhöhen und die bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren und hat der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten, kann ein angemessener Preisaufschlag für Mehraufwand gefordert werden.
3.3 Anfallende Portokosten werden ggf. als Portopauschale angefordert und müssen dann spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin einem unserer Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein.
3.4 Sofern nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich die angegebenen Preise und sonstigen Entgelte zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.5 Rechnungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
04. Lieferung, Verzug
4.1 Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen bedarf der Textform.
4.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Hierzu gehört die Abklärung aller technischen Fragen. Ferner hat der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen sowie vom Kunden bereitzustellendes Material rechtzeitig bzw. an dem vereinbarten Anlieferungstermin zu überlassen. Gleiches gilt für die fristgerechte Portovorauszahlung nach Ziff. 3.3. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.4 Sofern die in der vorstehenden Ziff. 4.3 geregelten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.5 Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn am Tage der Übergabe an den Transportführer bzw. das Versandunternehmen die Frist noch nicht abgelaufen ist.
05. Lettershop- und Versandarbeiten
5.1 In Anbetracht der täglichen Eingänge kann vom Auftragsnehmer keine Kontrolle der Qualität oder Quantität der vom Kunden zu besorgenden und zu verarbeitenden Materialien erfolgen. Insbesondere trifft den Auftragnehmer keine Untersuchungspflicht dahingehend, ob die vom Kunden anzuliefernden Materialien auch die von ihm gewünschten Voraussetzungen erfüllen.
5.2 Ergeben sich Abweichungen, können Ansprüche gegen den Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit erhoben werden.
5.3 Kosten, die aufgrund falscher Anlieferung von Materialien – beispielsweise durch Nachdrucke – entstehen, sind vom Kunden zu tragen, soweit sie nicht vom Auftragnehmer nach Maßgabe vorstehender Regelungen in Ziff. 5.1 und 5.2 zu vertreten sind.
5.4 Für die dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlassenen Drucksachen oder andere Materialien sowie Anschriften und Karteien wird keine Haftung übernommen, es sei denn, den Auftragnehmer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
06. Leistungen Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt sich bei der Erbringung der beauftragten Leistungen unter Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) der Dienste Dritter zu bedienen. Auf Wunsch des Kunden wird dies offengelegt.
07. Garantien, Haftung
7.1 Der Auftragnehmer gibt keinerlei Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaften der erbrachten Leistungen.
7.2 Eine Haftung für die erbrachten Leistungen wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
7.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragsnehmer nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch von ihm zu verantwortendes Verhalten, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.4 Mit Anlieferung einer Ware erkennt der Auftraggeber ausdrücklich die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Lager als geeignet an. Für etwaige Schäden an den gelagerten Waren haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
08. Gewährleistung
8.1 Soweit im Zusammenhang mit Erbringung der Leistungen gesetzliche Gewährleistungsansprüche entstehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrenübergang. Der Auftragnehmer behält sich im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung vor. Die Rügepflicht nach § 377 HGB findet auch bei Werkleistungen Anwendung. Im Übrigen ist die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen davon abhängig, dass diese innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden.
8.2 Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, so muss jede einzelne Lieferung untersucht und ggf. in der genannten Frist beanstandet werden.
09. Datenverarbeitung
Für die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von Daten und die Vermittlung von Adressen und deren Nutzung gilt entsprechend die gesetzliche Vorlage des BDSG in der jeweils aktuellen Fassung.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für den Auftragnehmer vorgenommen.
10.3 Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder durch eine Dienstleistung im Wert gesteigert, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände (Fakturaendbetrag, einschl. MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände.
10.4 Wird das Eigentum des Auftragnehmers mit anderen, ihm nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschl. MWSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer.
10.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Auftragnehmers, die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Auftragnehmer.
11. Gefahrübergang, Versand
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
11.2 Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn er mit eigenen Transportmitteln des Auftragsnehmers erfolgt.
11.3 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
12.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.
12.3 Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.






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